1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen
der Sport Consult, welche im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes
erfolgen.
2. Geschäftsanbahnung
Angebote und Angebotsannahmen haben ausschließlich schriftlich zu
erfolgen. Ein Vertrag kommt ausschließlich erst durch eine schriftliche
Bestellung und eine Auftragsbestätigung zustande. Diese können
durch eine Anzahlungsrechnung und die Bezahlung derselben ersetzt werden.
3. Zahlungsbedingungen
Es steht der Sport Consult frei, bei Vertragsabschluß Zahlungsweisen
zu vereinbaren. Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen
schriftlich vereinbart sind 50% des Honorares binnen 14 Tagen ab Auftragsbestätigung
durch die Sport Consult, die verbleibenden 50% binnen 14 Tagen ab Leistungserbringung,
Lieferung bzw. Freigabe auf dem Server ohne Abzug fällig.
Produkte für die innere und äußere Ernährung der
Fa. Herbalife sind im Voraus zu bezahlen bzw. werden gegen Nachnahme geliefert.
Für Mahnungen werden den säumigen Schuldnern Bearbeitungsgebühren
in der Höhe von jeweils € 10 verrechnet.
Sollte ein Schuldner nicht fristgerecht bezahlen, so gelten Verzugszinsen
in der Höhe von 10% als vereinbart.
4. Dienstleistungen
a. Wettfahrtleitung
Dienstleistungen wie die Durchführung der Wettfahrtleitung bei einem
Event werden von der Sport Consult unter bestem Wissen und Gewissen unter
Einhaltung der bekannten Regeln der ISAF bzw. der zuständigen nationalen
Verbände durchgeführt.
Die Sport Consult haftet nur für die von Ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Fehler. Für
Fehler resultierend aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer
nicht.
Der Auftragnehmer ist insbesondere auch nicht verantwortlich für
Fehleinschätzungen der Windentwicklung.
Der Auftraggeber ist für die Zurverfügungstellung geeigneten
Materials (Bojen, Startschiff, Bojenleger,…) sowie einer ausreichenden
Anzahl geeigneter Helfer verantwortlich. Der Wegfall dieser Voraussetzungen
kann die Sport Consult leistungsfrei stellen, den Vertrag mit der Sport
Consult gänzlich außer Kraft setzen bzw. mit Aufschlägen
(bis zu 50%) auf das Honorar ausgeglichen werden.
Die Haftung für (Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn
wird einvernehmlich ausgeschlossen.
b. Ergebnisberechnung
Von der Sport Consult oder ihren Gehilfen durchgeführte Ergebnisberechnungen
haben einen hohen Standard. Vor der Veröffentlichung (insbesondere
Siegerehrung) ist der Auftraggeber für eine Kontrolle verantwortlich.
Werden (ob mit oder ohne Kontrolle) durch den Auftraggeben keine Fehler
beanstandet, so haftet die Sport Consult und ihre Gehilfen nicht für
(Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn.
c. Sportliche Leitung
Die sportliche Leitung von Veranstaltungen umfasst neben den Dienstleistungen
der Unterstützung bei der Erstellung der Ausschreibung und der Segelanweisungen
auch einen entsprechenden Wetterdienst während der Veranstaltung,
das Kontakthalten mit den lokalen Clubs und Behörden, soweit wie
möglich die Mithilfe bei der Beschaffung der ORC-Messbriefe soweit
benötigt, sowie die laufende Beantwortung von sportlichen Fragen
der Teilnehmer.
d. Juryvorsitz (oder Mitglied)
Bei der Übernahme des Vorsitzes der Jury übernimmt die Sport
Consult die Bereitstellung vom Protestformularen (englisch und deutsch)
sowie die Koordination der Protestverhandlungen, Ausfertigen von Protokollen
sowie die Berichterstattung an den zuständigen nationalen Segelverband.
5. Homepages, Bildershows und andere lieferbare Leistungen
a. Entwürfe
Für vom Kunden gewünschte Entwürfe (Homepages, Bildershows,
Ausschreibungen, Segelanweisungen,…) ist kein Entgelt zu bezahlen,
sofern es zur Auftragerteilung kommt. Sollte jedoch kein Vertrag zustande
kommen, so ist die Sport Consult berechtigt, für die erbrachten Leistungen
ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
Im Falle der Entgeltlichkeit der Entwürfe entsteht dabei für
den Auftraggeber kein Recht auf deren Herausgabe oder Nutzung. Sämtliche
urheberrechtlichen Rechte verbleiben bei der Sport Consult. Dem Auftraggeber
steht es jedoch frei, gegen einen von Sport Consult festzusetzenden Preis
die Entwürfe einschließlich der dazugehörenden Rechte
zu erwerben.
Alle vom Auftraggeber geäußerten Wünsche, Gedanken und
Anregungen und dgl. haben keinen Einfluss auf die Honorarberechnung und
begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers an den urheberrechtlich
geschützten Leistungen der Sport Consult. Dem gegenüber hat
die Sport Consult das Recht, die erbrachten Leistungen zu signieren (inklusive
Link) sowie die Arbeiten uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Signatur (inklusive
Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.
b. Lieferung
Die Lieferung lieferbarer Leistungen hat bis spätestens dem vereinbarten
Liefertermin zu erfolgen. Dieser verlängert sich jedoch für
den Fall, dass die erste Teilzahlung nach Auftragsbestätigung nicht
fristgerecht erfolgt um genau jene Anzahl an Tagen, um welche die Gutschrift
am Geschäftskonto der Sport Consult verspätet erfolgt.
Weiters kommt es zu keinem Lieferverzug, wenn der Auftraggeber während
der Werkherstellung beizubringende Unterlagen nicht vereinbarungsgemäß
zur Verfügung stellt. Auch hier verlängert sich die Lieferfrist
um jene Anzahl von Tagen, um welche sich die Bestellung der Unterlagen
verzögert hat.
Sollte aufgrund von Verzögerungen, welche in der Sphäre des
Auftraggebers liegen, die Einhaltung des Liefertermins durch Sport Consult
nicht möglich sein, da zum Beispiel andere Aufträge fristgerecht
beendet werden müssen, so hat Sport Consult dies dem Auftraggeber
binnen sieben Tagen ab Wegfall der Kundensäumigkeit mitzuteilen und
hat dieser mit der Sport Consult einen neuen Fertigstellungstermin zu
vereinbaren. Ein Rücktrittsrecht aus dieser Verzögerung erwächst
dem Auftraggeber nicht.
Dasselbe gilt auch für den Fall, dass nach Auftragserteilung seitens
des Auftraggebers noch Zusatzwünsche zum Leistungsumfang dazukommen.
c. Gefahrübergang
Die Gefahr (Leistungs- und Preisgefahr) geht mit der Ablieferung an den
Kunden bzw. der Freigabe am Server auf den Besteller über. Weiters
geht die Gefahr auch dann auf den Besteller über, wenn sich dieser
in Annahmeverzug befindet.
d. Wartung
Grundsätzlich sind seitens der Sport Consult keine Wartungsarbeiten
betreffend der von ihr erbrachten Leistungen vorgesehen. Diese müssen
gesondert vereinbart werden.
e. Mängelrügen
Mängelrügen haben binnen einer Frist von 5 Tagen ab Ablieferung
bzw. Freigabe am Server schriftlich (falls mit Brief eingeschrieben) zu
erfolgen.
f. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang und
beträgt, falls der Besteller Unternehmer ist, sechs Monate.
Die Sport Consult leistet insbesondere Gewähr dafür, dass durch
die verwendeten Designs, Textteile, Musikstücke, Grafiken ect. keine
Rechte Dritter verletzt werden. Davon ausgenommen sind jedoch vom Auftraggeber
bereitgestellte oder von ihm bereitzustellende Unterlagen. Diese werden
nicht dahingehend überprüft, ob damit Rechte Dritter verletzt
werden. Hier haftet der Auftraggeber, dass die zur Bearbeitung und Nutzung
übergebenen Unterlagen zur Vorlage und Vervielfältigung verwendet
werden dürfen. Die Sport Consult ist nicht verpflichtet zu überprüfen,
ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die beigestellten Vorlagen wie
Texte, Logos, Fotos, Musikstücke usw. zu verwenden oder abzuändern.
Die Sport Consult haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung
derartiger Rechte resultiert und ist vom Auftraggeber für die daraus
entstehenden Folgen schad- und klaglos zu halten. Auch haftet die Sport
Consult nicht für die Inhalte übermittelter Daten, die durch
Dienste der Sport Consult zugänglich sind.
Ebenso leistet die Sport Consult keine Gewähr, für den Fall,
dass es serverseitig zu gänzlichen oder temporären Ausfällen
kommt. Für die Sicherung ihrer Daten sind die Auftraggeber selbst
zuständig und trifft daher für deren Verlust die Sport Consult
keine wie immer geartete Haftung.
Weiters leistet Sport Consult keine Gewähr dafür, dass die Darstellung
von Webseiten bei allen Browsern in der selben Qualität erfolgt.
Diesbezügliche Unterschiede stellen jedenfalls keinen Mangel dar.
Darüber hinaus übernimmt Sport Consult keine Gewähr dahingehend,
dass aus den durch den Auftraggeber beigestellten Komponenten alle funktionalen
Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können.
6. Haftung
Die Sport Consult haftet nur für die von Ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Für Schäden resultierend aus leichter Fahrlässigkeit haftet
der Auftragnehmer nicht.
Die Haftung für (Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn,
sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz,
wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Sport Consult trifft, wie bereits ausgeführt, keine wie immer geartete
Haftung, Prüf- und Warenpflicht für vom Auftraggeber bereitgestellte
Unterlagen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die den Werkvertrag umfassende Leistung der Sport Consult bleibt bis zur
Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus dem Vertrag entspringenden
Forderungen im Eigentum der Sport Consult. Gerät der Besteller mehr
als ein Monat in Leistungsverzug, so ist die Sport Consult berechtigt,
den Zugang zum Account zu sperren.
8. Geltende Rechtsordnung
Die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Sport Consult und dem
Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem jeweils geltenden Recht
der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Dies
gilt ausdrücklich als vereinbart.
9. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten aus einem Werkvertrag mit der Sport Consult gilt, unabhängig
von der Höhe des Streitwertes, als Gerichtsstand das Bezirksgericht
Frankenmarkt als vereinbart.
10. Schlussbestimmungen
Die Auftraggeber nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass es der Sport
Consult frei steht, ihre Leistungen mit Links zur eigenen Homepage zu
versehen, bzw. den Auftraggeber in der Referenzliste zu zitieren. |
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