Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sport Consult - Fassung vom 23.1.2009


1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Sport Consult, welche im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes erfolgen.

2. Geschäftsanbahnung
Angebote und Angebotsannahmen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Ein Vertrag kommt ausschließlich erst durch eine schriftliche Bestellung und eine Auftragsbestätigung zustande. Diese können durch eine Anzahlungsrechnung und die Bezahlung derselben ersetzt werden.

3. Zahlungsbedingungen
Es steht der Sport Consult frei, bei Vertragsabschluß Zahlungsweisen zu vereinbaren. Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind 50% des Honorares binnen 14 Tagen ab Auftragsbestätigung durch die Sport Consult, die verbleibenden 50% binnen 14 Tagen ab Leistungserbringung, Lieferung bzw. Freigabe auf dem Server ohne Abzug fällig.
Produkte für die innere und äußere Ernährung der Fa. Herbalife sind im Voraus zu bezahlen bzw. werden gegen Nachnahme geliefert.
Für Mahnungen werden den säumigen Schuldnern Bearbeitungsgebühren in der Höhe von jeweils € 10 verrechnet.
Sollte ein Schuldner nicht fristgerecht bezahlen, so gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% als vereinbart.

4. Dienstleistungen
a. Wettfahrtleitung
Dienstleistungen wie die Durchführung der Wettfahrtleitung bei einem Event werden von der Sport Consult unter bestem Wissen und Gewissen unter Einhaltung der bekannten Regeln der ISAF bzw. der zuständigen nationalen Verbände durchgeführt.
Die Sport Consult haftet nur für die von Ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Fehler. Für Fehler resultierend aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Auftragnehmer ist insbesondere auch nicht verantwortlich für Fehleinschätzungen der Windentwicklung.
Der Auftraggeber ist für die Zurverfügungstellung geeigneten Materials (Bojen, Startschiff, Bojenleger,…) sowie einer ausreichenden Anzahl geeigneter Helfer verantwortlich. Der Wegfall dieser Voraussetzungen kann die Sport Consult leistungsfrei stellen, den Vertrag mit der Sport Consult gänzlich außer Kraft setzen bzw. mit Aufschlägen (bis zu 50%) auf das Honorar ausgeglichen werden.
Die Haftung für (Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn wird einvernehmlich ausgeschlossen.
b. Ergebnisberechnung
Von der Sport Consult oder ihren Gehilfen durchgeführte Ergebnisberechnungen haben einen hohen Standard. Vor der Veröffentlichung (insbesondere Siegerehrung) ist der Auftraggeber für eine Kontrolle verantwortlich. Werden (ob mit oder ohne Kontrolle) durch den Auftraggeben keine Fehler beanstandet, so haftet die Sport Consult und ihre Gehilfen nicht für (Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn.
c. Sportliche Leitung
Die sportliche Leitung von Veranstaltungen umfasst neben den Dienstleistungen der Unterstützung bei der Erstellung der Ausschreibung und der Segelanweisungen auch einen entsprechenden Wetterdienst während der Veranstaltung, das Kontakthalten mit den lokalen Clubs und Behörden, soweit wie möglich die Mithilfe bei der Beschaffung der ORC-Messbriefe soweit benötigt, sowie die laufende Beantwortung von sportlichen Fragen der Teilnehmer.
d. Juryvorsitz (oder Mitglied)
Bei der Übernahme des Vorsitzes der Jury übernimmt die Sport Consult die Bereitstellung vom Protestformularen (englisch und deutsch) sowie die Koordination der Protestverhandlungen, Ausfertigen von Protokollen sowie die Berichterstattung an den zuständigen nationalen Segelverband.

5. Homepages, Bildershows und andere lieferbare Leistungen
a. Entwürfe
Für vom Kunden gewünschte Entwürfe (Homepages, Bildershows, Ausschreibungen, Segelanweisungen,…) ist kein Entgelt zu bezahlen, sofern es zur Auftragerteilung kommt. Sollte jedoch kein Vertrag zustande kommen, so ist die Sport Consult berechtigt, für die erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
Im Falle der Entgeltlichkeit der Entwürfe entsteht dabei für den Auftraggeber kein Recht auf deren Herausgabe oder Nutzung. Sämtliche urheberrechtlichen Rechte verbleiben bei der Sport Consult. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, gegen einen von Sport Consult festzusetzenden Preis die Entwürfe einschließlich der dazugehörenden Rechte zu erwerben.
Alle vom Auftraggeber geäußerten Wünsche, Gedanken und Anregungen und dgl. haben keinen Einfluss auf die Honorarberechnung und begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers an den urheberrechtlich geschützten Leistungen der Sport Consult. Dem gegenüber hat die Sport Consult das Recht, die erbrachten Leistungen zu signieren (inklusive Link) sowie die Arbeiten uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Signatur (inklusive Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.
b. Lieferung
Die Lieferung lieferbarer Leistungen hat bis spätestens dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Dieser verlängert sich jedoch für den Fall, dass die erste Teilzahlung nach Auftragsbestätigung nicht fristgerecht erfolgt um genau jene Anzahl an Tagen, um welche die Gutschrift am Geschäftskonto der Sport Consult verspätet erfolgt.
Weiters kommt es zu keinem Lieferverzug, wenn der Auftraggeber während der Werkherstellung beizubringende Unterlagen nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung stellt. Auch hier verlängert sich die Lieferfrist um jene Anzahl von Tagen, um welche sich die Bestellung der Unterlagen verzögert hat.
Sollte aufgrund von Verzögerungen, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen, die Einhaltung des Liefertermins durch Sport Consult nicht möglich sein, da zum Beispiel andere Aufträge fristgerecht beendet werden müssen, so hat Sport Consult dies dem Auftraggeber binnen sieben Tagen ab Wegfall der Kundensäumigkeit mitzuteilen und hat dieser mit der Sport Consult einen neuen Fertigstellungstermin zu vereinbaren. Ein Rücktrittsrecht aus dieser Verzögerung erwächst dem Auftraggeber nicht.
Dasselbe gilt auch für den Fall, dass nach Auftragserteilung seitens des Auftraggebers noch Zusatzwünsche zum Leistungsumfang dazukommen.
c. Gefahrübergang
Die Gefahr (Leistungs- und Preisgefahr) geht mit der Ablieferung an den Kunden bzw. der Freigabe am Server auf den Besteller über. Weiters geht die Gefahr auch dann auf den Besteller über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.
d. Wartung
Grundsätzlich sind seitens der Sport Consult keine Wartungsarbeiten betreffend der von ihr erbrachten Leistungen vorgesehen. Diese müssen gesondert vereinbart werden.
e. Mängelrügen
Mängelrügen haben binnen einer Frist von 5 Tagen ab Ablieferung bzw. Freigabe am Server schriftlich (falls mit Brief eingeschrieben) zu erfolgen.
f. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang und beträgt, falls der Besteller Unternehmer ist, sechs Monate.
Die Sport Consult leistet insbesondere Gewähr dafür, dass durch die verwendeten Designs, Textteile, Musikstücke, Grafiken ect. keine Rechte Dritter verletzt werden. Davon ausgenommen sind jedoch vom Auftraggeber bereitgestellte oder von ihm bereitzustellende Unterlagen. Diese werden nicht dahingehend überprüft, ob damit Rechte Dritter verletzt werden. Hier haftet der Auftraggeber, dass die zur Bearbeitung und Nutzung übergebenen Unterlagen zur Vorlage und Vervielfältigung verwendet werden dürfen. Die Sport Consult ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die beigestellten Vorlagen wie Texte, Logos, Fotos, Musikstücke usw. zu verwenden oder abzuändern. Die Sport Consult haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung derartiger Rechte resultiert und ist vom Auftraggeber für die daraus entstehenden Folgen schad- und klaglos zu halten. Auch haftet die Sport Consult nicht für die Inhalte übermittelter Daten, die durch Dienste der Sport Consult zugänglich sind.
Ebenso leistet die Sport Consult keine Gewähr, für den Fall, dass es serverseitig zu gänzlichen oder temporären Ausfällen kommt. Für die Sicherung ihrer Daten sind die Auftraggeber selbst zuständig und trifft daher für deren Verlust die Sport Consult keine wie immer geartete Haftung.
Weiters leistet Sport Consult keine Gewähr dafür, dass die Darstellung von Webseiten bei allen Browsern in der selben Qualität erfolgt. Diesbezügliche Unterschiede stellen jedenfalls keinen Mangel dar. Darüber hinaus übernimmt Sport Consult keine Gewähr dahingehend, dass aus den durch den Auftraggeber beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können.

6. Haftung
Die Sport Consult haftet nur für die von Ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für Schäden resultierend aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Haftung für (Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz, wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Sport Consult trifft, wie bereits ausgeführt, keine wie immer geartete Haftung, Prüf- und Warenpflicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die den Werkvertrag umfassende Leistung der Sport Consult bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus dem Vertrag entspringenden Forderungen im Eigentum der Sport Consult. Gerät der Besteller mehr als ein Monat in Leistungsverzug, so ist die Sport Consult berechtigt, den Zugang zum Account zu sperren.

8. Geltende Rechtsordnung
Die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Sport Consult und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem jeweils geltenden Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Dies gilt ausdrücklich als vereinbart.

9. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten aus einem Werkvertrag mit der Sport Consult gilt, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, als Gerichtsstand das Bezirksgericht Frankenmarkt als vereinbart.

10. Schlussbestimmungen
Die Auftraggeber nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass es der Sport Consult frei steht, ihre Leistungen mit Links zur eigenen Homepage zu versehen, bzw. den Auftraggeber in der Referenzliste zu zitieren.